Wir starten mit neuen Präventionskursen:
Weitere Informationen unter PRÄVENTION.
Seit einiger Zeit verzichten viele gesetzliche Krankenkassen (AOK, BKK´S, IKK...) auf die Genehmigung bei der Rehabilitationssport Verordnung (Muster 56).
WICHTIG für die TeilnehmerInnen ist, vor Beginn einer Folgeverordnung mit der neuen Krankenkasse selbstständig abzuklären,
ob diese die Kosten für die Folgeverordnung übernimmt.
Sollte die Krankenkasse die Verordnung im Nachgang ablehnen, müssen die Kosten den Teilnehmenden
privat in Rechnung gestellt werden.
Bei einem Krankenkassenwechsel muss der Beginn der neuen Rehabilitationssport Verordnung nahtlos erfolgen.
Kosten durch fehlende Zeiträume müssen wir den Teilnehmenden privat in Rechnung stellen.
Wir bitten um Verständnis.
Aufgrund von Änderungen bei den Banken, stimmt der Zahlungsempfänger manchmal nicht mit den Kontodaten überein.
Überweisungen können ab sofort über die folgenden zwei Zahlungsempfänger angewiesen werden:
Verein für Gesundheitssport oder VGS-D
Bitte klickt auf den Button "Trainingsvideos", um digital mit eurem VGS-Sportlehrerteam (auch zu Corona-Zeiten) in Bewegung zu bleiben.
Wir hoffen, dass ihr die Übungsformen zur Kräftigung, Ausdauer, Koordination und Beweglichkeit, die euch positiv in Erinnerung bleiben, eurem Sporttherapeuten beim nächsten Training vormachen könnt.
Lassen Sie sich von unserem Fachteam beraten.
Wir sind gerne für Sie da!
VGS Büro Rath
Amalienstraße 6
40472 Düsseldorf
Öffnungs- und Telefonzeiten:
Montags: 10.00 bis 14.00 Uhr
Dienstags: 10.00 bis 14.00 Uhr
Mittwochs: 10.00 bis 14.00 Uhr
Donnerstags: 10.00 bis 14.00 Uhr