Satzung


Satzung (Auszug) § 2

 

Zweckbestimmung:

Zweck des Vereins ist, durch gezielte pädagogische und sportwissenschaftlich begründete Maßnahmen die öffentliche Gesundheitspflege sowie das allgemeine Gesundheitsbewußtsein zu unterstützen und zu fördern. Dazu gehören folgende

 

Aufgaben:

1.       Der Verein betreut Personen mit Krankheiten (z.B. Herz-Kreislauferkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, Bewegungsmangel- und andere Zivilisationserkrankungen) durch sporttherapeutische Maßnahmen am Wohnort.

2.       Der Verein sieht eine wichtige Aufgabe vor allem in der Prävention (Vorbeugung) von verhaltens- oder zivilisationsbedingten Krankheiten und strebt neben dem Angebot von Gesundheitssportgruppen auch die Einrichtung bzw. Unterstützung gesundheitserzieherischer Veranstaltungen an (Gesundheitsbildung).

3.       Der Verein leistet anderen Organisationen, die im Großraum Düsseldorf/Ratingen ambulante Behindertensportgruppen organisieren möchten, im Rahmen seiner Möglichkeiten Hilfestellung (Beratung und Information).

4.       Der Verein ist bestrebt, die Zusammenarbeit zwischen allen im Rahmen der Sporttherapie beteiligten und interessierten Personen und Institutionen (Sportlehrer, Ärzte, Kostenträger der Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen usw.) zu fördern.

5.       Der Verein sichert langfristig die organisatorischen, strukturellen und finanziellen Grundlagen der Sporttherapie am Wohnort durch geeignete Maßnahmen wie Unterhaltung einer Geschäftsstelle, Verhandlungen mit Kostenträgern usw.

6.       Der Verein arbeitet mit anderen sporttherapeutisch orientierten Vereinen und Verbänden zusammen.

7.       Der Verein unterstützt die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Sportpraxis. Dazu gehört weiterhin die Mitarbeit an wissenschaftlichen Projekten, Mitarbeit bei der Fort- und Ausbildung sporttherapeutischer Fachkräfte usw.